Familienpraxis Fehmarn - Dr. med. Stefan Hönemann

Teilnahme an der besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung (nach § 87 Abs. 1b SGB V)

Als Hausarzt darf ich nun an der besonders qualifizierten und koordinierten Versorgung für meine palliativ zu betreuenden Patienten teilnehmen.

Hierfür habe ich mich zusätzlich weitergebildet und halte Kontakt zu den anderen beteiligten Diensten (z.B. SAPV-Teams, Pflegedienste und -einrichtungen, Hospizdienste).

Diese besondere Versorgung ist für Patienten gedacht, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass die Lebenserwartung auf einen Zeitraum von Wochen oder Monaten gesunken ist. Hier steht die Verbesserung von Symptomatik und Lebensqualität sowie psychosoziale Betreuung im Vordergrund.
Ziel ist es, diesen Menschen Lebensqualität und Selbstbestimmung zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Ein vorrangiges Ziel ist, dass diese Patienten in ihrer finalen Lebensphase in ihrer häuslichen und familiären Umgebung verbleiben können.

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